Künstliche Intelligenz (KI), Deep Learning, Machine Learning („selbstlernende Systeme“), KI-basierte Chatbots (wie ChatGPT), KI-Bildgeneratoren und große Sprachmodelle (sog. Large Language Models, LLM – wie bspw. Llama2 von Meta oder OpenSource-Alternativen) sind in der Praxis von Unternehmen jeder Größe äußerst beliebt und nicht mehr wegzudenken. Durch den Einsatz von KI lassen sich Prozesse optimieren und die Effizienz des Unternehmens weiter verbessern. Ob Banken, Versicherungen, Automobilbranche, Luftfahrt, Medienbranche, IT-Dienstleister, im Recruiting oder in der Gesundheitsbranche: die Einsatzmöglichkeiten von KI sind in jedem Wirtschaftssektor-Sektor äußerst vielseitig.
Mit dem Einsatz von KI sind zugleich aber auch zahlreiche Rechtsfragen und rechtliche Risiken verbunden. Sie können quasi jedes Rechtsgebiet betreffen. Den folgenden Überblick dieser Rechtsfragen und Risiken hat unsere DFA-Praxisgruppe „Informationstechnologie“ zur besseren Veranschaulichung zugleich anhand typischer Fragen zusammengestellt, die sich einem Unternehmen erfahrungsgemäß stellen, das KI einsetzen möchte.
Erste Herausforderungen sind bereits mit der grundlegenden Frage nach der Definition des Begriffs „Künstliche Intelligenz“ verbunden:
Gerade in Verträgen über KI-Applikationen ist es sehr wichtig, dass die richtige Terminologie auf Basis gängiger und anerkannter Definitionen verwendet wird. Wir unterstützen unsere Mandanten insoweit vor allem bei der Erstellung und Verhandlung von KI-Verträgen (sowohl mit KI-Anbietern als auch mit Endnutzern, denen die KI zur Nutzung bereitgestellt wird) sowie bei der Verwendung der richtigen begrifflichen Terminologie.
Bei dem Einsatz von KI-Software stellen sich im Zusammenhang mit den KI-Verträgen des jeweiligen Herstellers (also den Lizenzbedingungen für KI-Software) aber typischerweise auch zahlreiche Fragen im Lizenz- und Vertriebsrecht. Aus Sicht eines Unternehmens, das KI einsetzen will, sehen diese Fragestellungen erfahrungsgemäß wie folgt aus:
Wir analysieren für unsere Mandanten die Verträge des jeweiligen KI-Anbieters und unterstützen auch zu diesen Themen in den Verhandlungen mit dem Anbieter.
Im Unterschied zur klassischen Rechenleistung auf Basis von herkömmlichen CPUs eignen sich GPUs (Graphical Processing Units) vor allem bei den rechenintensiven Operationen und Algorithmen im Bereich KI, Deep Learning und Machine Learning. Denn die parallelisierte Arbeitsweise von GPUs erleichtert es, zahlreiche Berechnungen gleichzeitig durchzuführen.
Der Kauf bzw. die Miete von GPU-basierter Hardware spezialisierter Anbieter kommt für ein Unternehmen vor allem dann in Betracht, wenn für eine KI-Applikation auch zusätzliche Hardware benötigt wird. Rechtsfragen stellen sich dann im Zusammenhang mit dem Erwerb von Hardware bzw. deren Überlassung auf Zeit (insb. Miete):
Ein zentrales rechtliches Thema ist zudem natürlich die Verantwortung und Haftung für den KI-Betrieb, insbesondere wenn eine KI-Entscheidung einmal zu Schäden bei einem Kunden oder einem Dritten führen sollte. Wer trägt also die Verantwortung, wenn z.B.:
Für diesen und andere Fälle sind nicht nur vertragliche Haftungsregelungen zu entwickeln. Es sind zudem auch die Tätigkeiten und Interessen der Entwickler, Betreiber und Eigentümer der der KI zugrundeliegenden IT-Infrastruktur (z.B. Anbieter spezieller KI-Infrastruktur in Rechenzentren, insbesondere mit entsprechender Rechenleistung in Grafikkarten) entsprechend berücksichtigen.
Im Kontext der Urheberrechte und des geistigen Eigentums stellen sich Rechtsfragen vor allem in Bezug auf die Urheberrechte an Texten, auf die eine KI zurückgreift, sowie die (Nutzungs-)Rechte an KI-generierten Texten (wie z.B. von ChatGPT), Fotos und anderen Werken. Dies betrifft also v.a. die folgenden Fragen:
Im Bereich von Datenschutz und Datensicherheit ist im KI-Umfeld insbesondere zu berücksichtigen, dass die einer KI zugrundeliegenden IT-Systeme oft große Mengen an personenbezogenen Daten verarbeiten. Es ist daher sicherzustellen, dass diese Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen angemessen geschützt sind und durch eine passende datenschutzrechtliche Ausgestaltung die Rechte betroffener Personen gewahrt bleiben. Darüber hinaus ist auch der Schutz der KI-IT-Systeme vor Missbrauch und Cyberangriffen zu berücksichtigen. Typische Fragen in diesem Zusammenhang sind:
Die Regulierung von autonomen Systemen (wie selbstfahrende Autos oder autonome Drohnen) ist sowohl in der EU als auch in zahlreichen Ländern auf der ganzen Welt ein lebhaft diskutiertes Thema. Unternehmen, die KI-Software entwickeln bzw. verfügbare KI-Applikationen einsetzen wollen, müssen hier die aktuellen Entwicklungen „auf dem Radarschirm“ haben:
Rechtsfragen in Zusammenhang mit dem Einsatz von KI können sich aber auch beispielsweise im Arbeitsrecht wiederfinden. So können durch den Einsatz von KI Arbeitsplätze automatisiert werden und entfallen. Zugleich kann der Einsatz von KI aber auch positive Auswirkungen haben und die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer insgesamt verbessern. Rechtsfragen können sich aber auch dahingehend stellen, ob beispielsweise der Betriebsrat vor dem Einsatz von KI einzubinden ist.
In technischer Hinsicht macht der Einsatz von KI an den nationalen Grenzen meist keinen Halt. Es stellen sich daher bei grenzüberschreitenden Einsatzszenarien und KI-Software-Lizenzen vor allem auch verschiedene Fragen des internationalen Rechts, insbesondere in den Bereichen des internationalen Wirtschaftsrechts sowie des internationalen Vertrags-, Software-, Datenschutz- und Urheberrechts.
Unsere Experten von DFA unterstützen unsere Mandanten auch zu Themen des internationalen Rechts bei dem Einsatz von KI.
Dieser Beitrag wird fortlaufend aktualisiert.
Stand:
30.12.2023 / Dr. Thorsten Hennrich
Beratung
Hardware-Hersteller / Online-Shop
Beratung des Mandanten durch Thorsten Hennrich (IT) im E-Commerce-Recht (u.a. Gestaltung der "Bestellstrecken" innerhalb des Online-Shops) und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hardware-Verkauf. Erstellung und Beratung zu Individualverträgen, dem Reseller-Programm sowie zu komplexen Software-Projektverträgen über den Betrieb von ERP-Software aus der Cloud.
#IT-Recht #E-Commerce #AGB
#IT-Reseller-Programm
Verkauf der Mehrheit an einem führenden deutschen Cloud-Unternehmen an 1&1 INTERNET SE
Unser Partner Dr. Christian Franz hat mit seiner früheren Kanzlei die Gründer und Mehrheitsgesellschafter des Berliner Cloud Computing-Anbieters beim Verkauf ihrer Anteile an die 1&1 INTERNET SE beraten. Das im Jahr 2010 gegründete Unternehmen beschäftigt mehr als 120 Mitarbeiter. Das Unternehmen ist ein spezialisierter Cloud-Computing-Anbieter für Infrastructure-as-a-Service (IaaS) in Deutschland und bietet professionelle Public- und Hybrid-Cloud-Lösungen auf Basis der strengen deutschen und europäischen Datenschutzrichtlinien.
#M&A #Tech Transaction
#IT-Recht #Datenschutz
Crossinx wird von Unifiedpost Gruppe für 160 Millionen Euro übernommen
DFA hat die Gesellschafter der Crossinx GmbH mit dem Gründer Marcus Laube und den Lead-Investoren Komm Invest AG (Michael Kleindl) und Carlea (Christoph Benner) beim Verkauf des fintec-Unternehmens an die belgische Unifiedpost Group NV beraten, die an der Euronext-Börse in Brüssel notiert ist. Crossinx hat seinen Sitz in Frankfurt und ist mit über 170 Mitarbeitern ein führender deutscher Dienstleister für den digitalen Dokumentenaustausch. Das Kundennetzwerk von Crossinx umfasst 350.000 Nutzer.
Dr. Christian Franz von DFA hatte die Hauptinvestoren von Crossinx in verschiedenen Finanzierungsrunden beraten und kürzlich Crossinx bei seiner Add-on-Investition in die ungarische 1st Business Post.
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Laufende Beratung, insbesondere:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Erstellung, laufende Beratung
- Allgemeine Einkaufsbedingen (AEB) - Erstellung
- Internationales Wirtschaftsrecht: Beratung im Zusammenhang der Lieferung von Hardware-Komponenten aus Asien, Gestaltung der Verträge
- E-Commerce über laufenden Betrieb von ERP-Software aus der Cloud
#IT-Recht #AGB #AEB
#E-Commerce
#Internationale-Hardware-Lieferverträge
Level-Up I fund investiert in Meta Games
Christian Franz und Mélanie Clerc (French Desk) von DFA haben Level-Up Ventures, einen in Frankreich/Luxemburg ansässigen Fonds, bei seiner Investition in das in Berlin ansässige Spielestudio Meta Games beraten.
Level-Up ist ein Investmentfonds, der sich hauptsächlich auf mobile Studios und Spieltechnologien konzentriert.
#Venture Capital #Tech Invest
#French Desk
#IT-Recht
Level-Up I fund invests in Awesome Prototype GmbH
Level-Up ist ein Investmentfonds, der sich hauptsächlich auf mobile Studios und Spieltechnologien konzentriert.
#Venture Capital #Tech Invest
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